Gentechnik in der Pflanzenzucht



1.) In welchen Pflanzen ist Gentechnik (weltweit)?

Ackerbohne, Adzuki-Bohne, Alfalfa, Ananas, Apfel, Aprikose, Aubergine, Avocado, Banane, Baumwolle, Birne, Blaubeere, Blumenkohl, Bohne, Broccoli, Cassava, Chicorée, Dattelpflaume, Erbse, Erdbeere, Erdnuss, Esskastanie, Eukalyptus, Färberdistel, Flachs, Gartenkürbis, Gerste, Grapefruit, Gurke, Hafer, Himbeere, Hirse, Hopfen, Kaffee, Kakao, Kaki, Kartoffel, Kichererbsen, Kirsche, Kiwi, Kohl, Kokosnuss, Kürbis, Lein, Linse, Lupine, Luzerne, Mais, Mango, Maniok, Marone, Melone, Möhre, Okra, Olive, Orange, Papaya, Paprika, Pfefferminze, Pflaume, Radicchio, Raps, Reis, Salat, Senf, Sojabohne, Sonnenblume, Straucherbse, Süßkartoffel, Tabak, Taro, Tomate, Triticale, Walnuss, Wassermelone, Weinrebe, Weizen, Zitrusfrüchte, Zucchini, Zuckermelone, Zuckerrohr, Zuckerrübe, Zwiebel

In der EU (bereits freigesetzt / im Zulassungsverfahren):

Baumwolle, Blumen, Kartoffeln, Mais, Raps, Reis, Soja, Zuckerrübe
àbisher kein gentechnisch verändertes Gemüse


2.) Zulassungsverfahren für den Anbau von gv-Pflanzen in der EU

Gliederung in 3 Phasen

1. Phase: Antragstellung

-Antrag mit verschiedenen Angaben und Unterlagen (z.B. Studien die Umweltverträglichkeit)
-nationale Behörde leitet den Antrag nach erster Sicherheitsprüfung an die entsprechende EU Behörde weiter (EFSA)

2. Phase: Sicherheitsbewertung

-EFSA erstellt ein wissenschaftliches Gutachten, welches das Produkt noch einmal auf sämtliche schädliche Auswirkungen prüft (bei Einwänden anderer EU Staaten oder der EU-Kommission)
-EFSA leite ihre Stellungnahme an die EU-Kommission weiter und macht sie der Öffentlichkeit zugänglich

Phase 3: Entscheidung

-EU-Kommission macht einen Vorschlag wie über den Antrag entschieden werden soll und leitet diesen an den „Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette“ (alle Mitgliedstaaten vertreten)
-stimmt die Stellungnahme des Ausschuss nicht mit der der Kommission überein leitet die Kommission den Vorschlag an den Ministerrat weiter
-lehnt der Rat den Vorschlag ab muss dieser von der Kommission überarbeitet werden
-bei keiner „qualifizierten Mehrheit“ (dagegen) im Ministerrat ist der Vorschlag rechtskräftig
  
In welchen Pflanzen ist überall Gentechnik enthalten?Anbau + teilweise Verkauf:Baumwolle, Gartenkürbis (vorwiegend USA), Kartoffel (nicht als Lebensmittel, sondern als Futtermittel), Luzerne/Alfalfa, Mais, Papaya (vorwiegend Asien), Pflaume (in den USA angestrebt), Raps (im Zuge der Kraftstoffknappheit), Reis (in China & Indien in naher Zukunft), Sojabohne, Tabak (nikotinreduziert bei den Amish in den USA), Weizen ("USA als Lebensmittel, keine Zulassung zum Anbau", Zuckerrohr (Brasilien & USA möglicherweise in naher Zukunft), Zuchini (vorwiegend USA), Zuckerrübe (nicht vor 2010 in der EU)Bei vielen Pflanzen wird die Einführung auf längere Zeit angestrebt, bei einem Großteil der Pflanzen ist damit jedoch nicht zu rechnen (z.B. Senf, Radicchio,...).


Wie ist das Zulassungsverfahren für den Anbau von GVO - Pflanzen in der EU?

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann auf den Markt wenn sie zugelassen sind. à Europäisches Verfahren muss durchlaufen werden.

Bsp.: Deutschland

Phase 1 : Antragsstellung in Deutschland
(beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Antrag enthält:
-               durchgeführte Studien, welche beweisen dass keine nachteilige Auswirkungen bestehen.
-               Probematerial zum Nachweisen und Identifizieren etc…

à nationale Behörde leitet Antrag an europäische Behörde weiter


Phase 2 : Antrag wird geprüft
- Test des Antrags und Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens von
   Laboren der EU

Danach: Stellungsnahme zum Produkt mit folgenden Angaben:
-               Vorschlag zur Kennzeichnung des Lebensmittels
-               Evtl. Auflagen und Bedingungen, wie marktbegleitende Beobachtungen

à Weiterleitung an EU-Kommission (Mitgliedsstaaten werden informiert)


Phase 3 : Entscheidung
-               Abstimmung in der EU - Kommission
-               Vorschlag wird gegebenenfalls an Ministerrat und EU-Parlament weitergeleitet
-               diese stimmen erneut ab


Alle Zulassungen sind auf 10 Jahre begrenzt
  
Gefährdung durch Gentechnik



A) Allergien durch Gentechnik


I.           Volkskrankheit Allergie (Grundwissen)

à <http://www.transgen.de/sicherheit/allergien/322.doku.html#>


II.          Problematik:

          - Bei einem gentechnischen Eingriff werden artfremde Gene übertragen, beispielsweise kann 
             man bestimmte Gene aus Bakterien in Maispflanzen einschleusen,
             damit sie gegen Schädlinge widerstandsfähig werden.
          - Der veränderte  Mais produziert dann jedoch ein neues, ungewöhnliches Eiweiß.
            
à Neue Eiweiße könnten auch vermehrt Allergien auslösen


III.         Mehr Allergien durch Gentechnik ?

- Sollten gentechnisch veränderte Pflanzen künftig in großem Stil als Lebensmittel in den Handel kommen, verzehren viele Menschen auch die neuen, bisher noch nicht in der Nahrung vorhandenen  Proteine.
-  Auszuschließen ist es nicht, dass früher oder später einzelne Personen eine Allergie gegen eines dieser Proteine entwickeln. Einen Automatismus, dass gv-Pflanzen zu mehr Allergien führen, gibt es jedoch nicht.
- generell gilt: Größere Gefahr, da mehr genveränderte Produkte mit (evtl.) neuen Eiweißen auf den Markt kommen


IV.         Allergenität von gv-Lebensmitteln - Der „Allergie - Check“

a)   Allergierisiko ist abschätzbar:
http://www.transgen.de/sicherheit/allergien/324.doku.html

b)   Prüfung neuer Proteine - der Allergie-Check
                   http://www.transgen.de/sicherheit/allergien/569.doku.html
      
à Ziel: Eingrenzung der Gefahr bzw. der Allergie-Wahrscheinlichkeit





B) Krankheitserreger durch Gentechnik


I.           Bestehende Gefahr:

Durch die Übertragung von Genen entstehen neue Krankheitserreger. Diese neuen und gefährlichen Krankheitserreger können jedoch gegen Medikamente wie Antibiotika unempfindlich werden, so dass klassische Krankheiten schlechter geheilt werden können.

à www.keine-gentechnik.de/


II.          Weitere Gefahren:

-               Resistente Krankheitserreger:

Dass Krankheitserreger auf verschiedene Stoffe, wie Antibiotika, keine Wirkung mehr zeigen hat verschiedene Ursachen. Ob im Schweinedarm oder in Ackerböden -  überall sind die Bodenbakterien zu finden, denen Antibiotika nichts mehr anhaben kann.

   Der intensive Einsatz von Antibiotika in der Medizin und Landwirtschaft hat zur Folge, dass eine starke Ausbreitung von Resistenzgenen, durch einen neu geschaffenen Selektionsdruck, gefördert wird. Resistente Mikroorganismen finden häufig eine Umwelt vor, an die sie vielmals besser angepasst ist, als ihre nicht-resistenten Konkurrenten.                                                                

   Die Wunderwaffe Antibiotika wird in der Human- und Tiermedizin recht sorglos verschrieben und zu früh wieder abgesetzt. Dies hat eine Gewöhnung der Krankheitserreger an Antibiotika zu Folge. Auch unzureichende Hygiene- Maßnahmen in Krankenhäusern und vor allem der Einsatz als Leistungsförderer im Tierfutter haben die Verbreitung resistenter Erreger mit verursacht.

Somit fördern Gentransfer und Mutation von Organismen die Resistenz der Bakterien!

à http://www.transgen.de/sicherheit/markergene/331.doku.html



-               Antibiotikaresistenz-Gene (Marker-Gene)

Das Wirkungsprinzip von Selektionsmarkern beruht darauf, dass sie die veränderten Zellen dazu befähigen, Substanzen zu entgiften, die eigentlich für sie tödlich wären. Pflanzenzellen, die ein Antibiotikaresistenz-Gen besitzen,  sind unempfindlich gegenüber dem entsprechenden Antibiotikum. Wenn man nach der Gen-Übertragung die Zellen mit diesem Antibiotikum behandelt, überleben nur diejenigen, die das Resistenzgen - und damit auch das daran angekoppelte gewünschte Gen - aufgenommen haben. Aus diesen erfolgreich transformierten Zellen werden schließlich die transgenen Pflanzen herangezogen.

à http://www.transgen.de/sicherheit/markergene/329.doku.html